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Pflegefachassistenz

Zusätzlich zur Ausbildungsreform ist auch ein dritter Pflegeberuf entstanden – die Pflegefachassistenz (PFA), die neben der Pflegeassistenz (PA, ehemals Pflegehilfe) ebenfalls zu den Pflegeassistenzberufen gehört. Die PFA ist ein weiterer Beweis für die Vielfältigkeit des Pflegeberufs und die Durchlässigkeit der Ausbildungen.

Was ist der Unterschied in den Kompetenzen?

Bei den pflegerischen Kernkompetenzen ist es im Vergleich zur Pflegeassistenz (Mitwirkung unter Aufsicht) die Eigenverantwortung und deutlich höhere Selbständigkeit der PFA bei der Durchführung der von der DGKP übertragenen Aufgaben. Die klinische Einschätzung der PatientInnen vernetzt mit dem erlangten Wissen ist eine wichtige Grundlage, um bei der Pflegeplanung (Evaluierung) mitzuwirken. In ihren Kompetenzbereich fällt auch die Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe.

Die Tätigkeiten im Rahmen der Diagnostik und Therapie sind umfangreicher als bei der PA (z.B. Ab- und Wiederanhängen von Infusionen, Durchführung standardisierter diagnostischer Programme wie z.B. EKG). Nach Anordnung durch die Ärztin oder den Arzt bzw. Übertragung durch die DGKP erfolgt die Durchführung wieder eigenverantwortlich.